Kirchenwahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Kirchenwahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Kirchenwahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

# Infos aus Überlingen und Owingen

Kirchenwahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Kirchenwahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Liebe Gemeindeglieder, in der Evangelischen Landeskirche in Baden leiten die gewählten Kirchenältesten zusammen mit der Gemeindepfarrerin bzw. dem Gemeindepfarrer die Gemeinde. Die sechsjährige Amtszeit der Ende 2019 gewählten Kirchenältesten läuft Ende des Jahres 2025 ab. Daher werden am 30. November dieses Jahres die Kirchenältesten neu gewählt. Wir bitten Sie herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken.

Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden darum gebeten, Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchenältesten einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt oder zum Download hier erhältlich bzw. liegen im Foyer der Johanneskirche aus. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 26.09.2025 über das Pfarramt einzureichen.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern (§ 66 LWG) unterzeichnet sein und die/der Vorgeschlagene muss die Einwilligung zur Kandidatur abgegeben haben. Nach dem Leitungs- und Wahlgesetz kann als Kandidierende(r) vorgeschlagen werden, wer 1. wahlberechtigt ist (§§ 3 und 3a LWG), 2. spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 4 Abs. 1 LWG), 3. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen (§ 4 Abs. 2 LWG), 4. nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk steht und den Dienst für die Pfarrgemeinde versieht, in der er oder sie wahlberechtigt ist (§ 4 Abs. 3 LWG). In unsere Pfarr-/Kirchengemeinde sind gemäß § 7 Abs. 2 LWG 6 Kirchenälteste zu wählen. Durch Beschluss des Ältestenkreises/Kirchengemeinderates gemäß § 7 Absätze 4a bis 6 wurde diese Zahl auf 6 Kirchenälteste festgelegt. Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.

Owingen, den 22.07.2025

Der Kirchengemeinderat


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"Ich bin dabei!"
Infoveranstaltung zur Wahl der Kirchengemeinderäte der Regio-Mitte

Wann:
Donnerstag, 18.9.2025, 19:30 Uhr
Wo:
Owingen Evangelisches Gemeindehaus, kapellenweg 12, 88696 Owingen

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